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   LG Krefeld, 07.11.2013 - 3 O 184/12   

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LG Krefeld, 07.11.2013 - 3 O 184/12 (https://dejure.org/2013,70277)
LG Krefeld, Entscheidung vom 07.11.2013 - 3 O 184/12 (https://dejure.org/2013,70277)
LG Krefeld, Entscheidung vom 07. November 2013 - 3 O 184/12 (https://dejure.org/2013,70277)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus LG Krefeld, 07.11.2013 - 3 O 184/12
    Die Bank muss in diesem Fall auch nicht darauf hinweisen, dass ein Interessenkonflikt besteht, denn dies ist für den Kunden offensichtlich (vgl. BGH, Urt.v.27.09.2011, XI ZR 178/10, NJW-RR 2012, 43 - zitiert nach Juris Rdnr. 40).

    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (BGH, Urt.v.27.09.2011, XI ZR 178/10 - zitiert nach Juris Rdnr. 23.).

    Das Risiko, dass eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung sich im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (BGH, Urt.v.27.09.2011, XI ZR 178/10, WM 2011, 2261 - zitiert nach Juris Rdnr. 23).

  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 213/10

    Anlageberatung durch Banken beim Vertrieb von eigenemittierten Zertifikaten

    Auszug aus LG Krefeld, 07.11.2013 - 3 O 184/12
    Unterlässt es ein wirtschaftlich erfahrener Kunde, der zudem - wie vorliegend - alle bisherigen Empfehlungen seiner Bank intern inhaltlich hat überprüfen lassen, konkrete weitere Nachfragen zur Risikostruktur zu stellen, treffen die Bank keine weiteren Aufklärungspflichten (vgl. OLG Frankfurt, Urt.v.29.06.2011, 17 U 213/10 - zitiert nach Juris Rdnr. 74).

    Aufgrund des Anlageberatungsvertrages war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über alle diejenigen tatsächlichen Umstände des Anlageobjekts verpflichtet, die für den Anlageentschluss der Klägerin von besonderer Bedeutung waren, weil die Klägerin ohne diese Angaben nicht zuverlässig beurteilen konnte, ob sie sich engagieren solle, und keine sachgerechte Anlageentscheidung treffen konnte (vgl. OLG Frankfurt, Urt.v.29.06.2011, 17 U 213/10 - zitiert nach Juris Rdnr. 33).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Krefeld, 07.11.2013 - 3 O 184/12
    Ein Beratungsvertrag kommt stillschweigend zustande, wenn die Bank mit einer entsprechenden Empfehlung an den Kunden herantritt und tatsächlich eine Beratung stattgefunden hat (vgl. BGH, Urt.v.06.07.1993, XI ZR 12/93 - zitiert nach Juris Rdnr. 11).

    Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung dieses Ziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten, also anlegergerecht sein (OLG Frankfurt, aaO -Rdnr. 68; BGH, Urt.v.06.07.1993, XI ZR 12/93).

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - 9 U 187/08

    Pflichten des Anlageberaters; Anforderungen an die Empfehlung eines sog.

    Auszug aus LG Krefeld, 07.11.2013 - 3 O 184/12
    Bei einem solchen Kunden darf eine Bank ein erhebliches Maß an wirtschaftlichem Verständnis sowie die Kenntnis der grundlegenden Marktmechanismen voraussetzen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt.v.29.06.2009, I-9 U 187/08 - zitiert nach Juris Rdnr. 26).

    Bei der Anlageempfehlung hauseigener Produkte ist der durch die Gewinnerzielungsabsicht bedingte Interessenkonflikt der Bank für den Kunden derart offenkundig, dass auf ihn nicht gesondert hingewiesen werden muss (OLG Frankfurt, aaO - Rdnr. 77; OLG Düsseldorf, Urt.v.29.06.2009, I-9 U 187/08, zitiert nach Juris Rdnr. 22; BGH, Urt.v.22.03.2011, XI ZR 33/10 - zitiert nach Juris Rdnr. 38).

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus LG Krefeld, 07.11.2013 - 3 O 184/12
    Weder die Tatsache, dass die Beklagte als Emittentin eine Gewinnmarge eingepreist hat, begründet den Vorwurf der Sittenwidrigkeit noch liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass deren Höhe in einem krassen Missverhältnis zur Leistung der Beklagten steht (vgl. BGH, Urt.v.12.11.2002, XI ZR 3/01 - zitiert nach Juris Rdnr. 12, 13).
  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus LG Krefeld, 07.11.2013 - 3 O 184/12
    Bei der Anlageempfehlung hauseigener Produkte ist der durch die Gewinnerzielungsabsicht bedingte Interessenkonflikt der Bank für den Kunden derart offenkundig, dass auf ihn nicht gesondert hingewiesen werden muss (OLG Frankfurt, aaO - Rdnr. 77; OLG Düsseldorf, Urt.v.29.06.2009, I-9 U 187/08, zitiert nach Juris Rdnr. 22; BGH, Urt.v.22.03.2011, XI ZR 33/10 - zitiert nach Juris Rdnr. 38).
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Auszug aus LG Krefeld, 07.11.2013 - 3 O 184/12
    Es muss daher der gegenläufige Grundsatz berücksichtigt werden, dass derjenige, der einen Vertrag schließt, sich selbst darüber zu vergewissern hat, ob er für ihn von Vorteil ist oder nicht (vgl. BGH, Urt.v.13.07.1988, VIII ZR 224/87 - zitiert nach Juris Rdnr. 11).
  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 142/82

    Pflicht des Verkäufers zur Mitteilung einer Senkung des Herstellerlistenpreises

    Auszug aus LG Krefeld, 07.11.2013 - 3 O 184/12
    Eine Aufklärungspflicht lässt sich immer nur aus besonderen Gründen anhand der Umstände des Einzelfalls bejahen, wenn das Verschweigen von Tatsachen im konkreten Fall gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen würde und der Erklärungsgegner die Mitteilung der verschwiegenen Tatsache nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (vgl. BGH, Urt.v.13.07.1983, VIII ZR 142/82 - zitiert nach Juris Rdnr. 16).
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